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Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei MAN Energy Solutions oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
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Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Mitarbeiter*innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei MAN Energy Solutions beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentiell schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Zentrale Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Zentrale Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt. 

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Offices gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Zentrale Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken. 

Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätze finden sich hier.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten von MAN Energy Solutions, Verstöße gegen Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden.

Für EU Länder: 
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

E-Mail

Das Zentrale Aufklärungs-Office von MAN Energy Solutions kann per E-Mail über die folgende Adresse erreicht werden: io@volkswagen.de

Postanschrift

Postadresse:     
Volkswagen AG, Zentrales Aufklärungs-Office
Brieffach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über io@volkswagen.de.

Ombudsleute

Volkswagen AG hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Zentrale Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: http://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/

Online Meldekanal

Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in mehr als 65 Sprachen mit dem Zentralen Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben.

Sie können den Online-Meldekanal über den folgenden Link aufrufen: https://goto.speakup.report/manes

Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise online, per App oder über Telefon angeben können, finden Sie hier. 

Sprachnachricht per Telefon

Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine telefonische Nachricht hinterlassen. Nach der Eingabe der Telefonnummer (die für das Land gilt, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den dazugehörigen Organisationscode einzugeben. Dann können Sie Ihre Meldung als Sprachnachricht abgeben. Das Zentrale Aufklärungs-Office erhält davon lediglich eine Abschrift. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören. 

Wählen Sie eine Telefonnummer aus der beigefügten Liste für Ihr Land oder Ihre Region und halten Sie den entsprechenden Organisationscode “122259​“ bereit. 

Volkswagen Group SpeakUp Line Telefonnummern

App “SpeakUp - Listen for a change”

Sie können auch die App „SpeakUp - Listen for a change“ von People Intouch herunterladen (nur für private Geräte), um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht (auch anonym) hinterlassen. Sie benötigen den Organisationscode “122259​“. Loggen Sie sich wieder ein, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten. Um die App herunterzuladen, können Sie auch den QR-Code scannen:

Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen Sie einen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gerichtet werden.

Darüber hinaus kann unser lokaler Compliance Officer in allen Angelegenheiten des Hinweisgebersystems auch über compliance@man-es.com angesprochen werden.

Externer Meldekanäle

Wir ermutigen zur Meldung von Fehlverhalten über die oben beschriebenen internen Meldekanäle. Basierend auf der EU-Whistleblowing-Richtlinie, haben die EU-Mitgliedstaaten jedoch ausgewiesene Behörden definiert (oder werden dies zeitnah tun), die auch Meldungen von Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.

Die externen Meldekanäle sind:

CountryNameLink
ÖsterreichExterne Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße - Verstöße melden
BelgienThe Federal OmbudsmanHomepage | Federaalombudsman.be
BulgarienBulgarian Commission for Personal Data Protection (CPDP)

КЗЛД (cpdp.bg)

KroatienOmbudswoman of CroatiaKako podnijeti pritužbu – Pučka pravobraniteljica (ombudsman.hr)
Tschechische RepublikMinisterstvo spravedlnostiChci podat oznámení – veřejnost – Oznamovatel (justice.cz)
DänemarkDen Nationale WhistleblowerordningWelcome to the National Whistleblower Scheme
Estonia  
FinnlandOffice of the Chancellor of JusticeHow to make a report? | Chancellor of Justice (oikeuskansleri.fi)
Frankreich

Agence française anticorruption (AFA)



Faire un signalement à l'Agence française anticorruption | Agence française anticorruption (agence-francaise-anticorruption.gouv.fr) 

 Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF)

DGCCRF | economie.gouv.fr  

 Inspection générale de l’environnement et du développement durable (IGEDD)Contact | IGEDD (developpement-durable.gouv.fr)
DeutschlandBundesamt für Justiz

BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

GriechenlandNational Transparency AuthorityΕΑΔ (aead.gr)
UngarnThe Office of the Commissioner for Fundamental RightsHow can you complain to the ombudsman? - AJBH-EN - AJBH 
IrlandOffice of the Protected Disclosures CommissionerOPDC - Office of the Protected Disclosures Commissioner (OPDC)
ItalienANAC – Autorità Nazionale AnticorruzioneWhistleblowing - www.anticorruzione.it
LettlandValsts kanceleja

Ziņojuma iesniegšana | Trauksmescelejs.lv

 Vides pārraudzības valsts birojstrauksme@vpvb.gov.lv
LitauenLietuvos Respublikos generalinė prokuratūra Functions | prokuraturos.lt
Luxemburg

Les autorités compétentes

Lanceurs d’alerte - gouvernement.lu // Le gouvernement luxembourgeois

 

The Luxembourg Competition Authority

Autorité de la concurrence - Luxembourg (public.lu)
 The Luxembourg Equal Opportunities Centre - CET


Contact - CET
NiederlandeHuis voor Klokkenluiders Home | Huisvoorklokkenluiders
Polen  
PortugalProsecutor General Serviço de denúncia (pgr.pt)
RumänienAgenția Națională de Integritate (A.N.I.)

Avertizori în interes public (integritate.eu)

SlowakeiÚPSVaROznamovanie protispoločenskej a korupčnej činnosti > ÚPSVaR (gov.sk)
SlowenienMinisterstvo spravedlnosti Zaščita prijaviteljev - žvižgačev | GOV.SI
SpanienMinisterstvo spravedlnosti  
Schweden

Swedish Economic Crime Authority

Anmäl ekobrott | Ekobrottsmyndigheten

 

Swedish Work Environment Authority

Contact us - Arbetsmiljöverket (av.se)
 Swedish Environmental Protection AgencyContact us - Arbetsmiljöverket (av.se)

Externer Meldekanal für Deutschland

Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).